Recht | E-Mails im Spamordner entfalten rechtliche Wirkung

Neues Urteil bestätigt: Mitteilungen in E-Mails entfalten rechtliche Wirkung auch dann, wenn sie aussortiert und in den Spam-Ordner verschoben werden. Sogenannte „False Positives“ stellen bei vielen Anti-Spam-Lösungen immer wieder ein Risiko dar. Diese fälschlicherweise als Spam erkannten E-Mails werden dann entweder gelöscht oder in Quarantäne beziehungsweise in den Spam-Ordner verschoben.

Beide Vorgehensweisen sind problematisch, denn rechtlich relevante Unterlagen gehen so entweder verloren oder sind nur schwer auffindbar. Das Landgericht Bonn entschied in seinem Urteil vom 10.01.2014 (Az: 5 O 189/13), dass es eine schuldhafte Pflichtverletzung darstellen kann, wenn der Spam-Ordner nicht täglich kontrolliert wird. Auch ein aktueller Fall aus Österreich zeigt die Problematik auf. Der Oberste Gerichtshof Österreichs (OGH) hat in einer aktuellen Entscheidung (3 Ob 224/18i) festgehalten, dass der Spam-Ordner überprüft werden muss und rechtlich relevante Unterlagen auch dann als empfangen gelten, wenn sie im Spam-Ordner landen.

Im vorliegenden Fall weigerte sich ein Ehepaar, eine Immobilienmaklerprovision zu zahlen, da zwei E-Mails des Maklers – die auch jeweils eine Belehrung über das Rücktrittsrecht inklusive Rücktrittsfrist enthielten – im Spam-Ordner des Verbrauchers landeten. Der Rücktritt vom Maklervertrag war damit unwirksam, da er erst nach Ablauf der 14-tägigen Frist erklärt wurde.

Dies bestätigte das Gericht: Der Mann hatte trotz der Tatsache, dass die E-Mails im Spam-Ordner lagen, die Möglichkeit zum Lesen der E-Mails und damit der Belehrung. Das nicht erfolgte Überprüfen des Spam-Ordners ist sein Versäumnis.

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Ihr B2B Hosting Team

Quelle: https://www.nospamproxy.de/de/e-mails-im-spam-ordner-gelten-als-zugestellt/

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